
Strategische Entscheidung zur Rolle von Gas im Portfolio
Die Maßnahme zielt darauf ab, Gaskunden durch differenzierte Tarifmodelle für klimaschonende Gase (z. B. Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoff-Beimischungen) langfristig zu binden und gleichzeitig die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Energieversorgung aktiv voranzutreiben. Regulatorische Treiber wie das GEG 2024, die RED III sowie der THG-Quotenhandel schaffen hierfür sowohl Nachfrage als auch neue Vermarktungsmöglichkeiten, die Stadtwerke frühzeitig in marktfähige Produkte übersetzen sollten. Voraussetzung für die Maßnahme ist eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung: Tarifangebote für grüne Gase sind dort sinnvoll, wo das Gasnetz langfristig Bestand hat und nicht durch Fernwärme oder elektrifizierte Lösungen ersetzt wird. Auf dieser strategischen Grundlage arbeiten Fachkräfte aus Produktentwicklung, Vertrieb, Abrechnung, Beschaffung und Kundenkommunikation zusammen, um zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln. Dabei ist zwischen Haushaltskunden, für die gestufte Beimischungsmodelle (z. B. 10 %, 30 % oder 100 % Biomethan-Anteil) besonders verständlich sind, und Gewerbe- bzw. Industriekunden zu unterscheiden, die grüne Gase etwa für Prozesswärme oder zur Erfüllung eigener Nachhaltigkeitsziele benötigen. Konkrete Tarifoptionen umfassen anteilige Biomethan-Tarife mit wählbarem Grüngas-Anteil, integrierte Bündelangebote (z. B. Gas und Wärme oder Gas und PV-Anlage), bedarfsorientierte Modelle für saisonale Nutzer sowie Sondertarife für Kunden mit eigener Einspeisung (z. B. aus kleinen Biogasanlagen). Die Tarifgestaltung muss regulatorische Vorgaben, insbesondere Kennzeichnungs- und Nachweispflichten für grüne Gase, sowie die Abrechnungslogik sauber abbilden, damit Kundinnen und Kunden die Preisbestandteile und den ökologischen Mehrwert nachvollziehen können. Perspektivisch kann auch grüner Wasserstoff – zunächst als Beimischung, langfristig in dedizierten Wasserstoffnetzen – als Tarifbaustein angeboten werden. Dies setzt jedoch entsprechende Netzinfrastruktur und Verfügbarkeit voraus und ist derzeit vor allem für Stadtwerke in H₂-Modellregionen oder mit industriellen Ankerkunden relevant. Stadtwerke sollten die Entwicklung beobachten und ihre Tarifarchitektur so gestalten, dass Wasserstoff-Produkte später modular ergänzt werden können. Auf der Beschaffungsseite ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit zertifizierter grüner Gase begrenzt und mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die Beschaffungsstrategie – ob über langfristige Lieferverträge, den Spotmarkt oder regionale Kooperationen mit Biogasanlagenbetreibern – beeinflusst die Tarifgestaltung maßgeblich und sollte frühzeitig geklärt werden. Technische Voraussetzungen umfassen eine stabile Anbindung an Mess- und Abrechnungssysteme, ggf. Schnittstellen zu Kundenportalen und Energiemanagementsystemen sowie die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen bei digitalen Angeboten. Eine enge Abstimmung mit Netzbetreibern und die Prüfung verfügbarer Förderprogramme (z. B. auf Landes- oder Bundesebene) sind erforderlich, um den regulatorischen und finanziellen Rahmen korrekt abzubilden. Der Nutzen der Maßnahme liegt in einer stärkeren Kundenbindung durch transparente, wählbare Angebote, einer klaren Differenzierung gegenüber Mitbewerbern sowie der strategischen Positionierung des Stadtwerks als aktiver Gestalter der Energiewende im Gasbereich. Darüber hinaus können durch gestufte Grüngas-Anteile Kunden schrittweise an höhere Dekarbonisierungsgrade herangeführt werden, ohne sie durch abrupte Preissprünge zu verlieren.