
Stammdatenmodell und Neuanlagenprozess entsprechen BNetzA-Festlegung zu § 14a EnWG
Seit 01.01.2024 ist die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen durch § 14a EnWG gesetzlich verankert. Für Netzbetreiber bedeutet dies neue Anforderungen an Technik und IT, insbesondere in der Niederspannung, wo Messinfrastruktur und Steuerungssysteme oft noch fehlen. Durch die Einführung eines Systems zur aktiven Steuerung von Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen) können bei drohender Netzüberlastung durch temporäre Leistungsreduktion („Dimmen“) Netzengpässe verhindert werden. Die dafür notwendige Netztransparenz bzw. Beobachtbarkeit in der Niederspannung ermöglicht kurzfristig eine effizientere Bewertung und Priorisierung von Versorgungs- und Einspeiseanfragen, sodass bauliche Maßnahmen gezielter und bedarfsgerecht erfolgen können. Auch mittelfristig wird der Netzausbau mindestens verzögert und kann in vielen Fällen reduziert werden, indem in der Netzplanung die bisher auslegungsrelevanten Worst-Case-Situationen (Last- und Erzeugungsspitzen) aufgrund der aktiven Netzsteuerung weniger stark berücksichtigt werden müssen. Mit der Einführung zeitvariabler Netznutzungsentgelte (Modul 3) wird zusätzlich ein netzdienliches Verbraucherverhalten gefördert. Die Maßnahme umfasst die vollständige Implementierung der notwendigen Hard- und Software zur Engpasserkennung und Anlagensteuerung für mindestens ein als kritisch eingestuftes Niederspannungsnetz. Perspektivisch soll das System auf die gesamte Niederspannungsebene ausgerollt werden. Darüber hinausgehend sollten zukünftige Weiterentwicklungen bereits bei der Umsetzung dieser Maßnahme mitgedacht werden. Dazu gehören eine vorausschauende, prognosebasierte Steuerung, echtzeitfähige Netzmodelle, die Einführung von dynamischen Netznutzungsentgelten oder die Nutzung der Daten und Modelle in anderen Bereichen wie der strategischen Netzentwicklungsplanung. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Akzeptanz bei den Anschlussnehmer*innen, deren Anlagen im Bedarfsfall temporär in der Leistung reduziert werden. Dazu gehören ein verständliches Kommunikationskonzept, klare Informationen über Umfang und Grenzen der Steuerung, sowie die transparente Darstellung der Vorteile, zum Beispiel in Form reduzierter Netzentgelte oder besonderer Tarife.