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Die Maßnahme zur Kompensation von Restemissionen zielt darauf ab, unvermeidbare Emissionen, die durch den Betrieb der eigenen Gebäude und des Fuhrparks entstehen, durch eigenständige ökologische Aktivitäten oder Kompensationszahlungen auszugleichen. Bei dieser Maßnahme sollte grundlegend beachtet werden, dass die Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor der Kompensation hat. Ökologische Maßnahmen können auf dem eigenen Gelände oder auf regionaler Ebene stattfinden. Eine Möglichkeit besteht darin, urbanes Grün zu fördern, beispielsweise durch das Pflanzen von Bäumen, die Renaturierung von Flächen, die Schaffung von Biotopen oder Urban Gardening mit Fokus auf Biodiversität. Dabei können lokale Gemeinschaften oder Organisationen in die Umsetzung miteinbezogen werden. Anschließend kann die CO₂-Bindungsfähigkeit zur Bestimmung der Negativemissionen unter Betrachtung des gesamten Lebenszyklus herangezogen werden. Kompensationszahlungen oder auch Klimabeiträge sind eine weitere Möglichkeit. Die Emissionsminderungsgutschriften (oft auch Zertifikate) werden bei Anbietern gekauft, welche Klimaschutzprojekte fördern oder durchführen. Dabei ist es entscheidend, auf die Qualität zu achten, insbesondere darauf, ob die Klimaschutzprojekte oder der Anbieter einen geeigneten Qualitätsstandard aufweisen, wie den Gold Standard®, der vom WWF entwickelt wurde. Durch die Kompensation von Restemissionen kann das Stadtwerk nicht nur aktiv zur Reduzierung von Emissionen beitragen, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Kommune stärken und sich als Vorreiter in der klimaneutralen Entwicklung positionieren.
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