
Keine
Diese Maßnahme zielt darauf ab, Energieberatungsstellen für die Stadt oder Region einzurichten. Diese sollen Privat- und Geschäftskunden unabhängig, praxisnah und fundiert zu Themen der Energiewende informieren und beraten, damit sie nachhaltige Entscheidungen treffen können. Der Beratungsbedarf variiert je nach Zielgruppe erheblich in Umfang und Tiefe. Privatkund:innen benötigen in der Regel verständliche Orientierung, individuelle Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Informationen zu baulichen Effizienzvorgaben und zur Integration erneuerbarer Energien im Wohnbereich. Geschäftskund:innen hingegen stehen vor komplexeren Anforderungen. Neben strategischen Analysen ihrer Energiesysteme erfordert die Beratung häufig Unterstützung bei Lastmanagement, Fördermittelberatung und der Dekarbonisierung betrieblicher Prozesse. Hinzu kommen branchenspezifische gesetzliche Vorgaben, etwa Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz oder Anforderungen an Energiemanagementsysteme, die die Komplexität im gewerblichen Beratungsbereich weiter erhöhen. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch, online oder hybrid erfolgen. Idealerweise finden Interessierte bereits vorab Informationen in einer Webanwendung. Digitale Tools wie eine virtuelle Hausbegehung könnten helfen, typische Energieverbrauchsstellen bei Strom und Wärme zu erkennen und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Ergänzend kann ein Photovoltaik-Rechner eine erste Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage bieten. Perspektivisch sind weitere Anwendungen denkbar, etwa zur Bewertung von Heizsystemen, zur Planung von Wärmepumpen oder Nahwärmelösungen. Nach dieser Erstinformation kann eine vertiefende Beratung mit qualifizierten Energieexpert:innen erfolgen. Diese können geschulte, zertifizierte Mitarbeitende des Stadtwerks oder externe, zertifizierte Beratungspartner:innen sein. Für ein eigenes Beratungsangebot ohne Kooperationspartner sind entsprechende personelle und fachliche Ressourcen erforderlich, insbesondere zur Sicherung der Beratungsqualität und des Zugangs zu Förderprogrammen. Für Privatkund:innen sollte das Angebot kostenfrei sein, um eine möglichst breite Beteiligung und einen gerechten Zugang zur Information sicherzustellen. Die kostenfreie Beratung kann über kommunale Mittel, Förderprogramme oder durch Quersubventionierung im Rahmen der Stadtwerketätigkeit finanziert werden. Für Geschäftskund:innen kann die Beratung passgenau auf den jeweiligen betrieblichen Bedarf zugeschnitten werden. Die Finanzierung sollte sich am Umfang und Inhalt der in Anspruch genommenen Leistungen orientieren. Ergänzend ist auch die Bekanntmachung des Beratungsangebots in der Bevölkerung, z.B. im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen mit hoher Bürgerbeteiligung oder gezielten Informationsveranstaltungen wichtig. Mit der Bereitstellung von Energieberatungen kommt das Stadtwerk seiner Verantwortung als lokaler Energiewende-Akteur nach. Die Maßnahme stärkt darüber hinaus das Image des Stadtwerks als nachhaltiger und bürgernaher Akteur, erhöht die Kundenbindung und kann durch die gezielte Beratung die Akzeptanz neuer Technologien fördern. Dies leistet einen langfristigen Beitrag zur Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Energiesystems vor Ort.